Wasser & Kanal

Die Bestimmungen des Österreichischen Eichgesetzes gem. § 8 Abs 1 Z 3 lit b iVm § 15 Z 5 lit a MEG besagen, dass sämtliche 
Zähleinheiten, die für Verrechnungsmaßnahmen herangezogen werden, einer regelmäßigen Eichung zu unterziehen sind. Dies gilt
auch für Wasserzähler und etwaige Subzähler. Die Eichfirst bei Wasserzählern beträgt fünf Jahre.


Für die Verrechnung des Abwasseranfalls wird der Zählerstand Ihres Wasserzählers herangezogen. 
Zählerstände von Subzählern, deren Eichfrist abgelaufen ist (älter als fünf Jahre), können bei der Bemessung der 
Abwassergebühren nicht mehr herangezogen werden.

Wasserversorger und Wassergenossenschaften in Ruden

Kontakt: Mario Sintinger Tel.: 0664/3823140


Gebühren Wasserversorgungsanlage Ruden

Bezeichnung Preis/Einheit Anmerkung
Wasseranschlussbeitrag € 1.453,00 je Bewertungseinhei
Zählermiete € 10,23 jährlich je Wasserzähler
Wasserbezugsgebühr € 1,21 je m³

 

Die Abrechnung der Gebühren für die Wasserversorgung Ruden erfolgt über die Gemeinde Ruden. Für Haushalte die nicht bei der Wasserversorgung Ruden angeschlossen sind erfolgt die Abrechung über die jeweilige Genossenschaft.
Bei Fragen zur Abrechnung (WV Ruden) wenden Sie sich bitte an Herrn Patrick Oswaldi Tel.: 04234 / 218 13!


Kontakt: Robert Opetnik Tel.: 0676/9192930


Kontakt: Thomas Fritzl sen. Tel.: 0664/5141031


Kontakt: Stadtgemeinde Völkermarkt Tel.: 04232/2571 oder 0664/802 57 148


Kontakt: Franz Ehart


Kontakt: Herbert Fritzl 0664/3570572


Kontakt: Josef Natek


Abwasser Ruden (KANAL)

Kontakt:
Helmut Kammersberger Tel.: 0664/5116536 
Jürgen Stefan Tel.: 0664/8313361


Bezeichnung Preis/Einheit Anmerkung
Anschlussbeitrag € 2.543,55 je Bewertungseinheit
Bereitsstellungsgebühr € 160,80 jährlich
Benützungsgebühr € 1,86 je m³

 

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über die Gemeinde Ruden. Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an Herrn Patrick Oswaldi Tel.: 04234 / 218 13!