Informationen Winterdienst

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Die Gemeinde Ruden ist bemüht, das Straßennetz von Schnee und Eis freizuhalten. Wir möchten darauf hinweisen und um Verständnis bitten, dass die Räumdienste vorgegebene Routen fahren, die sich aber nach Bedarf und Prioritäten orientieren.

Die Gemeinde Ruden möchte die Grundeigentümer von Liegenschaften darauf hinweisen, dass diese verpflichtet sind, dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige entlang ihrer Liegenschaft innerhalb der Ortsgebiete von Schnee und Verunreinigungen nach den Bestimmungen der StVO zu säubern und bei Schneelage und Glatteis zu bestreuen.

Liegenschaftseigentümer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde geräumt werden. Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet der Besitzer!

Die Hauseigentümer werden darauf hingewiesen, dass es bei der Schneeräumung immer wieder vorkommt, dass die Schneemassen im Bereich der Hauseinfahrten zu liegen kommen. Die Lenker der Einsatzfahrzeuge bemühen sich, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Es kann aufgrund der Länge des vorhandenen, zu betreuenden Straßennetzes und damit verbunden des zeitlichen Ablaufes der Räumarbeiten nicht auf jeden Wunsch der Objekteigentümer eingegangen werden. Wir ersuchen deshalb um Verständnis der Bevölkerung.

Das Abladen von Schnee auf der Straße, wie es manchmal durchgeführt wird, ist verboten. Diese Handlungsweise ist strafbar und führt bei Unfällen zur Mithaftung. Wir möchten also eindringlich darauf hinweisen, solche Ablagerungen im eigenen Interesse zu unterlassen!

Parken auf Gemeindestraßen
Wir appellieren gerade in den Wintermonaten, das Fahrzeug so zu parken, dass unsere Räum- und Streufahrzeuge (Überbreite!) ungehindert passieren können. Ansonsten kann der Winterdienst in solchen Straßenzügen nicht durchgeführt werden.