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ACHTUNG WALDBRANDGEFAHR - Verordnung der BH Völkermarkt
BEITRAG VOM
01.04.2026
Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt hat aus diesem Grund eine Verordnung für den Bezirk Völkermarkt erlassen. Die Verordnung finden Sie im Anhang!
Es wird mit dieser Verordnung im gesamten politischen Bezirk Völkermarkt ab sofort jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen, wie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren und das Schlagbrennen oder sonstiges Abbrennen von Pflanzenresten (z.B. Schlag Schlag- und Schwendabraum) im Wald und in dessen Gefährdungsbereich untersagt!