Heizkostenzuschuss 2023/2024

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Antragsfrist: 02. Oktober 2023 bis 29. März 2024

Die Einkommensgrenzen für den „großen“ Heizzuschuss:

- Alleinstehende von € 1160,- Euro netto monatlich sowie für

- Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen € 1680,- Euro netto monatlich.

 

Die Einkommensgrenzen für den „kleinen“ Heizzuschuss:

- Alleinstehende von € 1360,- Euro netto monatlich sowie für

- Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen € 1880,- Euro netto monatlich.


Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-

Dem Antrag sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen anzuschließen. Bei Fragen wenden Sie sich an Fr. Haschei unter der Telefonnummer 04234/218.

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