Antragsfrist: 02. Oktober 2023 bis 29. März 2024
Die Einkommensgrenzen für den „großen“ Heizzuschuss:
- Alleinstehende von € 1160,- Euro netto monatlich sowie für
- Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen € 1680,- Euro netto monatlich.
Die Einkommensgrenzen für den „kleinen“ Heizzuschuss:
- Alleinstehende von € 1360,- Euro netto monatlich sowie für
- Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen € 1880,- Euro netto monatlich.
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-
Dem Antrag sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen anzuschließen. Bei Fragen wenden Sie sich an Fr. Haschei unter der Telefonnummer 04234/218.