Osterfeuermeldungen 2023

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Wie jedes Jahr, sind Brauchtumsfeuer spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen an das Gemeindeamt Ruden zu melden! Hierzu muss eine verantwortliche Person namhaft gemacht werden und der Standort sowie der Abbrennzeitpunkt bekannt gegeben werden.

Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit pflanzlichen Materialien, (z.B. unbehandeltes Holz, Baumschnitt, Strauchschnitt) erfolgen. Aus Sicht der Luftreinhaltung sollten Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Entsorgung biogener Materialien.

Im bebauten Gebiet sind zusätzlich die Vorgaben nach der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung - K-GFPO einzuhalten, wonach im bebauten Gebiet das Verbrennen nur zulässig ist, wenn eine Bewilligung durch den Bürgermeister erteilt wurde. Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Berücksichtigung allenfalls erlassener „Waldbrandverordnungen“ nach dem Forstgesetz für den Fall der Trockenheit hingewiesen werden.