Heizkostenzuschuss 2022/23

Anträge auf HKU sind von 03. Oktober 2022 bis 28.April 2023 möglich. Wie gehabt wird eine „große“ HKU in Höhe von 180,- Euro und eine „kleine“ HKU in Höhe von 110,- Euro gewährt. Die Einkommensgrenzen für den Bezug der „großen“ HKU orientieren sich wie bisher an der Höhe der Ausgleichzulage für Alleinstehende und Personen in Haushaltsgemeinschaften.

Das bedeutet für die „große“ HKU in Höhe von 180,- Euro gelten die Einkommensgrenzen für

  • Alleinstehende und Alleinerziehende sowie alleinstehende PensionistInnen, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Pensionsbonus / Ausgleichszulagenbonus) von 1.100,- Euro netto monatlich;
  • Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) 1.560,- Euro netto monatlich;
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) 270,- Euro,-

Für die „kleine“ HKU in Höhe von 110,- Euro gelten die Einkommensgrenzen für

  • Alleinstehende / Alleinerziehende von 1.250,- Euro netto monatlich;
  • Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit voll-jährigem Kind) 1.730,- Euro netto monatlich.
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) 270,- Euro,-

Die Antragseinbringung und -prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.

Bei Anspruch auf Heizkostenunterstützung wird Ihnen der Kärntner Energiebonus in Höhe von 50,- Euro zeitgleich überwiesen!

Sollten Sie den Antrag per Email an die Gemeinde übermitteln, füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus und übermitteln uns gleichzeitig die Einkommen aller im Haushalt gemeldeten Personen sowie Alimentenzahlungen und sonstige Einkünfte.

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